Das Schadengutachten nach dem Unfall

Es ist immer ärgerlich wenn es zu einem Unfall gekommen ist und Sie noch nicht einmal die Schuld tragen. Jetzt sollten Sie schnell handeln und den Schaden aufnehmen lassen, damit Sie Ihre Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners geltend machen können. 

Immer wenn es zu einem Unfall gekommen ist, sollten Sie ein Schadengutachten in Auftrag geben. Hiermit verfügen Sie über die entsprechende Basis, damit der Unfall vernünftig abgewickelt werden kann und Sie Unterlagen haben, die Sie bei der gegnerischen Versicherung einreichen können. Der Gutachter ermittelt dann alle Dinge, die für die Schadenabwicklung wichtig sind. Danach liegt es dann in Ihrer Hand, wie Sie den Unfall abwickeln. Dokumentiert werden in dem Gutachten alle Schäden die durch diesen verursacht wurden und die Kosten, die Sie wahrscheinlich zu erwarten haben, wenn Sie das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen. Sollte es später bei der Abwicklung Probleme geben, können Sie mit dem Gutachten Geld einfordern.

Der Verursacher muss für den Schaden aufkommen

Das Gutachten sollten Sie immer dann erstellen lassen, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, Ihr Auto aber beschädigt wurde. Steht fest wer der Verursacher des Unfalls ist, muss dieser, bzw. dessen Versicherung für den Schaden aufkommen. 

 

Nun haben Sie die Wahl, ob Sie das Fahrzeug wieder instand setzen lassen oder sich das Geld aus dem Gutachten auszahlen lassen. Sollte es zu einem Totalschaden gekommen sein, wird es nicht sinnvoll sein das Geld in das Fahrzeug zu investieren. Dies wird immer dann angenommen, wenn die bevorstehenden Reparaturkosten höher sind als der Wert Ihres Fahrzeugs. Kommt es zu dem Fall, dass Ihr Fahrzeug aus technischer Sicht nicht mehr herstellbar ist, muss der Gegner die Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Autos tragen.

Die Kosten trägt die Kfz Haftpflichtversicherung

Die Kosten bei einem Unfall können schnell ein paar tausend Euro betragen. Kommen Personen zu Schaden, können diese noch weiter steigen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kfz Haftpflichtversicherung geschaffen. Die Schäden werden dann von der Versicherung übernommen. Dazu gehört beispielsweise ein Gutachter, die Reparaturkosten, ein Mietwagen oder auch Schmerzensgeld. Jeder Autofahrer ist verpflichtet eine solche Versicherung abzuschließen. Dies ist auch gut so. Stellen Sie sich einmal vor, Sie verursachen einen Unfall und das andere Fahrzeug erleidet einen Totalschaden. Der Ersatz würde Sie 20.000 Euro kosten. Für viele würde dies der finanzielle Ruin bedeuten. Sind Sie zahlungsunfähig würde zudem der Unfallgegner auf seinen Kosten sitzen bleiben. 

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht

Ein Unfall ist immer sehr ärgerlich. Sind Sie nicht der Verursacher ist dies noch ärgerlicher. Deshalb sollten Sie auch nicht auf Ihr Recht verzichten und einen Gutachter beauftragen. Diese finden Sie in vielen Kfz-Werkstätten oder zum Beispiel über den ADAC. Mit dem Gutachten können Sie dann später Ihre Ansprüche geltend machen und müssen nicht befürchten, dass Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Zusätzlich erhalten Sie durch das Gutachten Rechtssicherheit, wenn es zu Streitigkeiten kommen sollte.