Ersatzteile bei eBay kaufen oder verkaufen

Ihr Auto hat nur noch Schrottwert und Sie möchten dieses aber nicht der Autoverwertung Hannover übergeben? Dann könnten Sie versuchen die einzelnen Teile selbst zu verkaufen. Lohnenswert ist dies sicherlich, wenn Ihr Auto bereits zu den Youngtimern zählt. Kleine Teile können Sie problemlos über Plattformen wie eBay verkaufen. Vielleicht möchten Sie aber auch ein kleines Andenken von Ihrem Auto behalten. Dies ist die richtige Gelegenheit. 

Achten Sie beim Verkauf auf eine möglichst genaue Artikelbeschreibung und auf viele Bilder, die den Zustand des Artikels zeigen. Setzen Sie keinen Mindestverkaufspreis an, müssen Sie auch damit rechnen, dass der Artikel für einen Euro den Besitzer wechselt. Ist Ihnen das zu unsicher, können Sie gegen eine Gebühr einen Mindestverkaufspreis vorgeben. So können Sie sicher sein, dass Sie das Teil zumindest nicht „verschenken“ werden. Nach der Auktion sollten Sie so fair sein und den Artikel auch möglichst schnell versenden. Der Käufer wartet sicherlich schon sehnsüchtig auf das Ersatzteil. Verpacken Sie es sicher und denken Sie später daran, eine Bewertung bei eBay abzugeben. Ist der Verkäufer zufrieden, werden Sie sicherlich auch eine gute Bewertung erhalten. Diese ist sehr hilfreich, wenn Sie in Zukunft noch weitere Artikel dort verkaufen möchten. 

Sie möchten Teile bei eBay kaufen?

Sicherlich haben Sie auch schon Angebote auf eBay gesehen, bei denen der Artikel mit „super in Schuss“ oder „wie neu“ beschrieben wird. Der Artikel wird auch ausschließlich per versicherten Versand verschickt, was Ihnen noch mehr Vertrauen gibt. Als Sie das Teil nun endlich erhalten sind Sie mehr als enttäuscht, da der Artikel vom Zustand her sicherlich nicht der Beschreibung entspricht. Das ersteigerte Autoradio ist außerdem noch defekt. Nun werden Sie sicherlich einige Mails an den Verkäufer senden, mit denen Sie meist aber nichts erreichen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie einige Dinge beachten.

 

Achten Sie auf eine genaue Beschreibung. Sollte Ihnen diese nicht ausreichen, fragen Sie beim Verkäufer nach. Ist der Verkäufer nicht zu erreichen oder antwortet dieser nur unzureichend, sollten Sie die Finger von dem Kauf lassen.

 

Auch die Versandkosten sollten Sie sich anschauen. Sollten Sie sieben Euro für ein Paket mit DHL bezahlen, sollte der Verkäufer dieses nicht für drei Euro mit Hermes versenden. Einen seriösen Verkäufer erkennen Sie auch daran, dass dieser im Angebot bereits beschreibt, mit welchem Unternehmen das Paket versendet wird. 

Nach Ihrem Kauf

Sollte der Artikel nicht der Beschreibung entsprechen, sollten Sie erst einmal ruhig bleiben. Schreiben Sie den Verkäufer zuerst einmal freundlich an und teilen ihm mit, dass der Artikel defekt ist oder der Beschreibung nicht entspricht. Auch wenn in der Ausschluss der Gewährleistung erwähnt wurde, ist der Verkäufer verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ist der Artikel nicht wie beschrieben, muss er diesen zurücknehmen und Ihnen Ihr Geld wieder auszahlen. 

 

Sollte der Verkäufer auf Ihre Mails nicht antworten, können Sie ihn auch einfach anrufen. Die Telefonnummer ist über die Adresse meist leicht zu bekommen. Ein Gespräch ist meist erfolgreicher als eine eMail. Funktioniert auch dies nicht, müssen Sie sich ernsthaft Gedanken darüber machen, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen möchten. Denn jeder weitere Schritt kostet nun Geld. Möchten Sie weitergehen, schreiben Sie dem Verkäufer per Einschreiben, dass er Ihnen Ihr Geld zurücküberweisen soll. Hier sollten Sie eine Frist von zwei Wochen veranschlagen. Wirkungsvoll kann es sein, wenn Sie ihm in dem Brief mitteilen, dass Sie das defekte Teil als Beweismittel zurückhalten und dieses bei dem kommenden Strafantrag der Polizei zur Verfügung stellen. Meist wirkt dieses schon. 

 

Sollte dies nicht ausreichen, bleibt Ihnen nur der Weg zum Anwalt. Suchen Sie nach einem Anwalt, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat. Sie sollten aber auf keinen Fall bei dem Verkäufer vorbeischauen. 

Der Strafantrag

Sollten Sie es alleine versuchen wollen, dann ist der nächste Schritt nun der Weg zur Polizei. Denken Sie an Ihren Personalausweis und an einen Screenshot der Artikelbeschreibung. Der Link zum entsprechenden Artikel kann ebenfalls nicht schaden.

 

Die Polizei ist Ihnen sicherlich behilflich bei Ihrer Angelegenheit. Allerdings sollten Sie bei einer Strafanzeige ehrlich bleiben. Teilen Sie der Polizei alles mit, was mit der Angelegenheit zu tun hat, erfinden Sie aber nichts dazu. Womit Sie allerdings rechnen müssen wenn der Kaufpreis nur gering war, dass Sie von der Staatsanwaltschaft einen Brief erhalten in dem Ihnen nun mitgeteilt wird, dass Ihre Angelegenheit wegen Geringfügigkeit nun eingestellt wird. Allerdings kann es sein, dass wenn ein weiterer Käufer ebenfalls Strafantrag stellt, Ihre Sache wieder aufgerollt wird. 

 

Kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren, müssen Sie hier als Zeuge aussagen. Erscheinen Sie hier pünktlich und bleiben Sie auch hier natürlich bei der Wahrheit. Machen Sie auch Ihre Reisekosten geltend. 

 

Wie Sie sehen gibt es immer noch Möglichkeiten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass dieser Weg sehr beschwerlich werden kann.